Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten mit dem Velo, dem Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Beim Abzug von Fahrtkosten gilt es verschiedene Einzelheiten zu berücksichtigen. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.